Im Januar 2013 beschloss der Deutsche Bundestag nunmehr das Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge. Im Grundsatz geht der Gesetzgeber davon aus, dass die gemeinsame Ausübung der elterlichen Sorge dem Wohl des Kindes am besten entspricht. Den Entwicklungsbedürfnissen eines Kindes entspricht es, von beiden Elternteilen umsorgt zu werden. Beide Eltern sollen die Pflicht und das Recht haben, die Belange ihres Kindes gemeinsam zu entscheiden. Denn die Eltern sind gehalten, im Interesse ihres Kindes Einvernehmung hinsichtlich der zu regelnden Angelegenheiten herzustellen und über Streitigkeiten eine gütliche Regelung herbeizuführen. Selbst bei erheblichen Kommunikationsschwierigkeiten erachtet es der Gesetzgeber für zumutbar, die Eltern durch die Festlegung der gemeinsamen elterlichen Sorge zu verpflichten, sich im Interesse ihres Kindes zu verständigen.
Diesen Grundsätzen tragen auch die verfahrenrechtlichen Bestimmungen im Kindschaftsrecht sowie die familiengerichtliche Praxis Rechnung, indem stets auf ein Einvernehmen der Beteiligten zum Wohle des Kindes hingewirkt wird. Dem Einsatz lösungsorientierter Gutachter in Verfahren vor dem Familiengericht kommt insoweit besondere Bedeutung zu. In sehr strittigen Elternauseinandersetzungen bestellen die Familiengerichte lösungsorientierte Sachverständige. Ziel ist es dabei in erster Linie, die Eltern zu befähigen, wieder miteinander ins Gespräch zu kommen, sich über ihre eigenen grundlegenden Bedürfnisse zu verständigen und gemeinsam eine Lösung für ihren Streit zu entwickeln. Für das betroffene Kind soll auf diesem Wege eine positive Perspektive geschaffen werden, in der es sich gesund entwickeln kann und vor seelischen Belastungen geschützt wird. Eine Verlagerung der Entscheidungsverantwortung auf das Familiengericht soll demnach nur im Ausnahmefall vergenommen werden. Vielmehr wird versucht die Eltern als Experten ihres persönlichen Familiensystems in der Verantwortung zu lassen, sie bei der Bewältigung des Konfliktes aber zu unterstützen und im Entscheidungsprozess zu stärken. Nur wenn eine konsensuale Lösung des Konfliktes der Eltern scheitert, wird der lösungsorientierte Sachverständige ein Gutachten erstellen und eine konkrete Entscheidungsempfehlung für das Familiengericht erarbeiten.
Die Akademie Kreidekreise bietet ab August 2013 eine berufsbegleitende Ausbildung zum lösungsorientierten Sachverständigen sowie „zertifizierten Mediator“ an. Im Kurs werden neben klassischen auch systemische Gesprächs- und Fragetechniken vermittelt. Hier fließen Methoden des lösungsfokussierten Ansatzes von de Shazer und Kim Berg ein. Sachverständige, die lösungsorientiert arbeiten, nutzen die Ressourcen der Klienten und erarbeiten daraus eine passende Lösung. Diese Weiterbildung beinhaltet zudem eine Mediationsausbildung, die den Anforderungen des Mediationsgesetzes entspricht. Die Ausbildung findet in Leipzig statt. Interessenten können sich unter www.akademie-kreidekreise.de zum Ausbildungsangebot informieren.