Diskriminierung wird häufig nur in Bezug auf Frauen gesehen. Doch auch Väter werden häufig diskriminiert. Vor 10 Jahren wurde Deutschland verurteilt, da nichteheliche Väter gegen den Willen der Mutter nicht das gemeinsame Sorgerecht erlangen konnten. Doch auch durch die geänderte Regelung werden sie weiterhin diskriminiert. Während verheiratete Väter das Sorgerecht mit Geburt bekommen, müssen nichteheliche Väter dies erst gerichtlich beantragen, wenn die Mutter nicht einverstanden ist.
Hierauf macht der Verein Väteraufbruch für Kinder e.V. anlässlich des 10 Jahrestages der EGMR-Entscheidung aufmerksam. „Wir fordern, dass Väter in der Familie, unabhängig von ihrem Beziehungsstatus, in Bezug auf ihre Elternrolle endlich dieselben Rechte wie Mütter haben“ erklärt Markus Witt, Mitglied im Bundesvorstand des Vereins. Er weist auch darauf hin, dass Väter insbesondere in der Arbeitswelt und nach einer Trennung noch häufig allein aufgrund ihres Geschlechtes in ihrer Elternrolle diskriminiert werden.
Dabei geht es dem Verein nicht nur um mehr Rechte, sondern auch um die gemeinsame Wahrnehmung der elterlichen Pflichten. „Väter stellt euch der Herausforderung, denn auch ihr könnt Helden des Alltags für eure Kinder sein“, meint Witt und appelliert nicht nur an Mütter und Väter, sondern vor allem an den Gesetzgeber, die gemeinsame elterliche Verantwortung deutlich stärker als bisher zu fördern. In Bezug auf die gemeinsame Elternschaft ist Deutschland beispielsweise hinter Skandinavien und anderen Ländern weit abgeschlagen. „Der Gesetzgeber sollte endlich selbst das Familienrecht gestalten und nicht immer nur den Minimal-Kompromiss auf Druck des EGMR umsetzen. Politik für Familien sollte gestaltet und nicht verwaltet werden“.
Der Verein setzt sich unter dem Motto „Allen Kindern beide Eltern“ seit über 30 Jahren ehrenamtlich dafür ein, dass insbesondere Trennungskindern beide Eltern erhalten bleiben.