Von der elterlichen Gewalt zur gemeinsamen Sorge

Im Dezember 2009 stand das bisherige Sorgerecht auf dem Prüfstand des EGMR. Es wurde festgestellt, dass das deutsche Sorgerecht nichteheliche Väter diskriminiert. Das Bundesverfassungsgericht hat am 21.07.2010 das geltende Sorgerecht außer Kraft gesetzt. Seit dem arbeitet das Bundesjustizministerium an einer Neuregelung des Gesetzes. Um die aktuellen Entwicklungen besser verstehen zu können, lohnt sich ein Blick in die Geschichte des Sorgerechtes. Es ist ein typisches Beispiel einer fragwürdigen Genderpolitik des letzten Jahrhunderts. Väter konnten bis in die Hitlerzeit allein über die Personen- und Vermögenssorge entscheiden. Mütter wurden massiv benachteiligt. Außerdem wurde immer wieder versucht, die Familie für geltende Staatsideologien zu funktionalisieren und zu vereinnahmen.

Dieses Unrecht der Ausgrenzung von Müttern verkehrt sich einfach nur in das Gegenteil. Nun haben die Mütter mit der Geburt das Sorgerecht. Ein Vater kann es nur bekommen, wenn er mit der Mutter verheiratet ist. Ansonsten entscheidet allein die nichteheliche Mutter, ob sie mit dem Vater die elterliche Sorge gemeinsam ausüben möchte. Wie kam es zu dieser bloßen Umkehrung der Vorzeichen und vor allem, wie unterschied sich das Recht beider deutscher Staaten?