Familienministerin Paus senkt auf Druck des Bundesfinanzministeriums beim Elterngeld die Einkommensgrenze für Geburten ab dem 01.01.2024 auf 150.000 Euro gleichermaßen für Getrennterziehende und Elternpaare und bremst nach der Einführung von Einkommensgrenzen im Jahr 2011 damit nicht nur den Sinn des Elterngeldgesetzes, nämlich – neben der Förderung des Kindeswohls – die Stärkung der Mütter, die auch im Elterngeldbezug finanziell eigenständig bleiben sollten, weiter aus. Vor allem aber bedeutet die weitere Senkung der Einkommensgrenze weniger Papa für die allermeisten Kinder.
In erster Linie, um die wirtschaftliche Selbstständigkeit des Partners mit dem geringeren Einkommen zu gewährleisten, aber auch um die häusliche Carearbeit partnerschaftlich auf beide Elternteile zu verteilen, wurde im Jahr 2006 das Elterngeld eingeführt, und zwar ohne Einkommensgrenzen! Auch wirtschaftlich gut gestellte Familien sollten an der modernen Familienpolitik der seinerzeitigen Bundesregierung partizipieren. Einen ersten Schritt weg vom Ziel, partnerschaftlich lebende Familien und paritätisch von beiden Elternteilen betreuten Kindern zu fördern, erfolgte im Jahr 2011, als en passant Einkommensgrenzen für Getrennterziehende Höhe von 250.000 Euro und für Paare in Höhe von 500.000 Euro eingeführt wurden.
„Der Väteraufbruch für Kinder e.V. sah in der Einführung des Elterngeldgesetzes vor 17 Jahren einen ersten Schritt des Gesetzgebers, die verstaubte und nicht mehr zeitgemäße elterliche Rollenverteilung der 1950er Jahre aufzugeben, und Eltern die monetären Möglichkeiten zu geben, ihre Kinder durch beide Elternteile paritätisch zu betreuen sowie Vätern somit die Last von den Schultern zu nehmen, sich nur für das Familieneinkommen aufreiben zu müssen, sich nicht aber auch um die Betreuung und Versorgung ihrer Kinder kümmern zu können“, so Bundesvorstandsmitglied Marcus Gnau.
„Dass die mindeste Väterzeit nur zwei Monate andauerte, war uns immer ein Dorn im Auge. Denn dadurch wurde den Arbeitgebern suggeriert, dass Väter für die Übernahme von Erziehungsarbeit weniger wichtig seien, was wiederum – und das bis heute – in der freien Wirtschaft häufig zu einem Karriereknick für Väter führen kann, wenn auf Väterzeit bestanden wird. Dass anstatt einer Ausweitung der Väterzeit auf mindestens 50 % die unsägliche Einkommensgrenze auf 150.000 Euro Jahreseinkommen begrenzt werden soll, wäre ein Rückschritt nicht nur in längst überwunden geglaubte patriarchale Familienstrukturen, sondern verwehrt Kindern in gut situierten Familien wertvolle Zeit mit ihren Vätern“, so Gnau weiter. „Daher fordert der Väteraufbruch für Kinder e.V. nicht die Absenkung der Einkommensgrenzen, sondern deren ersatzlose Abschaffung und die Ausweitung der Väterzeit auf mindestens 50 % der gesetzlichen Elternzeit!“
Über den Verband
Der Väteraufbruch für Kinder e.V. (VAfK) ist der mitgliederstärkste, bundesweit vertretene Interessenverband für von Kindern getrennt lebende Eltern und Väteremanzipation. Er vertritt 4.000 Mitglieder in rund 100 lokalen Gesprächskreisen, Kontaktstellen und Kreisvereinen, darunter etwa 10 % Frauen.
Warum das wichtig ist
Die Menschen im VAfK verbindet, dass ihnen, ihren Kindern oder ihren Liebsten Schlimmes widerfahren ist oder widerfährt oder sie andere davor bewahren wollen. Sie stehen stellvertretend für die schätzungsweise 200.000 jährlich neu Betroffenen [Annahme: 3 Betroffene (1 Kind, 2 Angehörige) je Kontaktabbruch, vgl. Baumann et al., ZKJ 2022, 245].
Ziel des seit dem Jahr 1988 aktiven VAfK ist es, das Aufwachsen von Kindern in ihren Familien durch ein verstärktes Engagement ihrer Väter und durch kooperative Elternschaft, insbesondere nach Trennung und Scheidung, nachhaltig zu verbessern.
Der VAfK versteht sich als Verein für Kinderrechte, als Familien- und Elternverband und als Organisation, die eine fürsorgende und liebevolle Beziehung beider Eltern zu ihren Kindern stärkt sowie für die Gleichstellung von Müttern und Vätern eintritt.
Mitglied werden oder spenden
Der Mitgliedsbeitrag beträgt nur 60 € im Jahr. Weitere Familienmitglieder zahlen nur 30 €. Der VAfK ist als gemeinnütziger Verein anerkannt und auf Spenden angewiesen, um seine Öffentlichkeitsarbeit und Beratungsangebote vor Ort leisten zu können.
Der VAfK toleriert keine extremistischen Tendenzen – weder von links noch rechts. Er ist ein Antidiskriminierungsverband und ist im deutschen Lobbyregister eingetragen.
Mitglieder im Bundesvorstand: Karsten Rulofs, Markus Koenen, Christoph Köpernick, Elmar Riedel und Marcus Gnau.
Ansprechpartner
- Pressekontakt, presse@vafk.de
- Bundesvorstand, bundesvorstand@vafk.de
- Bundesgeschäftsführer Rüdiger Meyer-Spelbrink, meyer-spelbrink@vafk.de, 0176 - 1049 5671