„Dieser Entwurf überspannt den Bogen“, erklärt Bundesvorstandsmitglied Christoph Köpernick. „Familienrichter sollen künftig de facto strafrechtliche Entscheidungen treffen, obwohl sie weder die erforderlichen Ermittlungsmöglichkeiten haben noch die dafür notwendigen Kenntnisse nachweisen müssen.“
Kinder drohen zum Objekt strafrechtlicher Maßnahmen zu werden
Nach Einschätzung des VAfK erhöht der Entwurf das Risiko, dass Kinder infolge verfahrenstaktischer Gewaltvorwürfe den Kontakt zu einem Elternteil verlieren. Die eilige Stellungnahme – noch vor der Sitzung des Bundeskabinetts am 19.11.2025 – verweist darauf, dass auch unbegründete oder rein elternbezogene Vorwürfe in Trennungskonflikten bereits heute häufig vorkommen und Familiengerichte damit überfordert sind.
Besonders kritisch sieht der Verband, dass Konflikte zwischen den Eltern, die das Kind nicht miterlebt hat, zu Kontaktabbrüchen führen können. „Die Beziehung eines Elternteils zum Kind muss im Zweifel völlig unabhängig vom Verhältnis der Eltern untereinander sein“, so der VAfK. Kinder dürften nicht zum Proxy elterlicher Konflikte werden.
Unzulässige Therapieauflagen im Umgangsrecht und verfassungsrechtliche Probleme
Der Entwurf ermögliche über § 1684 BGB-E unzulässige Therapieauflagen gegen einen Elternteil im Umgangsverfahren. Dies widerspreche der ganz herrschenden Rechtsprechung und dem engen verfassungsrechtlichen Rahmen für Eingriffe in das Elternrecht.
Täterprogramme könnten in Umgangsverfahren hineingezogen werden, obwohl diese in erster Linie auf die Verhinderung von Gewalt in Paarbeziehungen ausgerichtet sind. „Wir halten den Entwurf für widersinnig, da dies nichts mit der Eltern-Kind-Beziehung zu tun hat – insbesondere nicht, wenn die Eltern kein Paar mehr sind“, betont der VAfK.
Elektronische Fußfessel gehört ins Strafrecht und nicht ins Familiengericht
Grundsätzlich befürwortet der Verband die elektronische Aufenthaltsüberwachung als Instrument.
Die Anordnung müsse jedoch dem Strafgericht vorbehalten bleiben. Nur so bleibe der notwendige Abstand zwischen Strafrecht (Ermittlung, Beweis, Strafmaß) und Familienrecht (Bindungserhaltung, Kindeswohl) gewahrt.
Eine Zuständigkeit des Familiengerichts führe hingegen zu einer Ausweitung der ohnehin überlasteten Familiengerichte, längeren Verfahren und richterlichen Doppelrollen.
Schieflage: psychische Gewalt und Falschbeschuldigungen bleiben ausgeblendet
Der VAfK kritisiert zudem, dass der Entwurf Gewalt einseitig versteht. Psychische Gewalt, verfahrenstaktische Falschbeschuldigungen und entfremdendes Verhalten würden nicht berücksichtigt, obwohl diese Gewaltformen für Kinder ebenso gravierende Folgen hätten.
Fazit: Entwurf gefährdet Grundrechte und das Ultima-Ratio-Prinzip
Aus Sicht des VAfK verstößt der Entwurf gegen das Bestimmtheitsgebot und führt zu einer unzulässigen strafrechtlichen Instrumentalisierung des Umgangsrechts.
Der Verband lehnt insbesondere die entworfenen Änderungen des § 1684 BGB ab und verweist auf bereits bestehende rechtliche Möglichkeiten sowie das Strafrecht.
Hintergrundinformationen
Ansprechpartner
Berichterstatter: Bundesvorstandsmitglied, Christoph Köpernick, koepernick@vafk.de, 0171 - 45 27 999
Bundesgeschäftsführer, Rüdiger Meyer-Spelbrink, meyer-spelbrink@vafk.de, 0162 - 83 99 123
Über den Verband
Der Väteraufbruch für Kinder e.V. (VAfK) ist der mitgliederstärkste, bundesweit vertretene Interessenverband für von Kindern getrennt lebende Eltern und Väteremanzipation. Er vertritt 4.000 Mitglieder in rund 100 lokalen Gesprächskreisen, Kontaktstellen und Kreisvereinen, darunter etwa 10 % Frauen.
Warum das wichtig ist
Die Menschen im VAfK verbindet, dass ihnen, ihren Kindern oder ihren Liebsten Schlimmes widerfahren ist oder widerfährt oder sie andere davor bewahren wollen. Sie stehen stellvertretend für die schätzungsweise 200.000 jährlich neu Betroffenen [Annahme: 3 Betroffene (1 Kind, 2 Angehörige) je Kontaktabbruch, vgl. Baumann et al., ZKJ 2022, 245].
Ziel des seit dem Jahr 1988 aktiven VAfK ist es, das Aufwachsen von Kindern in ihren Familien durch ein verstärktes Engagement ihrer Väter und durch kooperative Elternschaft, insbesondere nach Trennung und Scheidung, nachhaltig zu verbessern.
Der VAfK versteht sich als Verein für Kinderrechte, als Familien- und Elternverband und als Organisation, die eine fürsorgende und liebevolle Beziehung beider Eltern zu ihren Kindern stärkt sowie für die Gleichstellung von Müttern und Vätern eintritt.
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Der Mitgliedsbeitrag beträgt nur 60 € im Jahr. Weitere Familienmitglieder zahlen nur 30 €. Der VAfK ist als gemeinnütziger Verein anerkannt und auf Spenden angewiesen, um seine Öffentlichkeitsarbeit und Beratungsangebote vor Ort leisten zu können.
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Mitglieder im Bundesvorstand: Christoph Köpernick, Markus Koenen, Karsten Rulofs, Marcus Gnau und Peter Kolitschus.
